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Soziales

Zuletzt aktualisiert am 28.05.2017 von

Sozialfonds

Mukoviszidose Patienten oder Angehörige in sozialen Notlagen könnnen auf Antrag einmalige Hilfen aus dem Sozialfond beantragen. Dieser Antrag ist formlos zu stellen an die Kontakt- und Beratungsstelle, mit kurzer Begründung und Nachweis der Hilfsbedürftigkeit (Renten, ALG- oder Einkommensbescheid).
Auf Antrag (s. download oder in der KuB anzufordern) wird die Grundgebühr für die Telefonnutzung im Krankenhaus erstattet. Maximal können es 25,00 Euro im Jahr sein. Eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse ist nachzuweisen.

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